Erfahren Sie alles über unsere Geschichte. Vom Jahre ~700 bis heute haben wir alles aufgezählt.
Ausserdem können Sie sich gerne unser Leitbild anschauen
Den ersten eindeutigen Hinweis auf die Existenz einer Kirche in Wiehl ist nachgewiesen in einer Urkunde von Papst Innozenz II., datiert vom 31.3.1131, in der sämtliche Güter des Cassius-Stiftes in Bonn, dazu gehörte u.a. auch Wiehl, namentlich erwähnt werden.
Die weltlichen Landesherren über Wiehl waren die Grafen von Sayn und die späteren Grafen von Sayn-Wittgenstein. Bis 1806 blieb Wiehl Mittelpunkt und Behördensitz der Herrschaft Homburg. Ab 1806 wurde die Herrschaft Homburg dem Großherzogtum Berg, 1815 dem Königreich Preußen zugeordnet.
Ältestes Bauwerk der Kirchengemeinde ist der im 13. Jahrhundert erbaute Kirchturm der heutigen Kirche. Das Kirchenschiff wurde 1840 erneuert (Einsturzgefahr des vorherigen Kirchenschiffs). Die älteste und schwerste der 4 Glocken stammt aus dem Jahr 1508.
Reformation – Der Glaube des Landesherren war auch der Glaube der Untertanen. In Wiehl hatten jedoch 3 Herren das Sagen. Da diese Herren sich nicht einig waren, kam es zu Irritationen und das über etwa 35 Jahre. Erst der Siegburger Vergleich 1604 beendete die Streitigkeiten zwischen dem Herzogtum Jülich-Berg und der Herrschaft Homburg. Die Herrschaft Homburg erhielt die Kirchspiele Nümbrecht und Wiehl mit Marienhagen und Drabenderhöhe. Alles, was an das „papistische Götzentum“ erinnerte wurde in den Kirchen entfernt. Die alten Wandgemälde übertüncht. 1605 wurde die reformierte Kirchenordnung und der Heidelberger Katechismus eingeführt.
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wiehl.
Mitglieder des Presbyteriums (ordentlicher Mitgliederbestand 19):
2
1 Pfarrerin / 1 Pfarrer
15
Presbyter*Innen
2
Mitarbeiterpresbyter*In
Bezirk I = 2.658 Gemeindemitglieder Bezirk II = 2.683 Gemeindemitglieder
(Stand Juli 2022)
Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Zeitpunkt und sehen Sie, was zu diesem Zeitpunkt passiert ist.
um 700
Errichtung einer Holzkirche im Auftrag des Severinstiftes zu Köln
772
Brandzerstörung der Kirche durch heidnische Sachsen
um 1000
Bau eines steinernen Chorgebäudes durch das Cassiusstift zu Bonn (im romanischen Stil)
um 1100
Erweiterung durch ein nach Westen gerichtetes Kirchenschiff
1131
Erste urkundliche Erwähnung als Taufkirche durch Pabst Innozenz II.
um 1150
Errichtung des Kirchturmes im byzantinischen Baustil (56m hoch)
1522
Anbau einer Sakristei
1568
Bau des Seiten- und Mittelschiffes im Auftrag des Homburgischen Grafen Wilhem, dem Älteren
um 1570
Einführung der Reformation (lutherisches Bekenntnis)
1605
Einführung der reformierten Kirchenordnung durch Graf Georg V. zu Syan-Wittgenstein (reformiertes Bekenntnis)
1840
Einführung der reformierten Kirchenordnung durch Graf Georg V. zu Syan-Wittgenstein (reformiertes Bekenntnis)
11. April 1945
Zerstörung der Kirchturmspitze durch feindlichen Artilleriebeschuss
Juni 1949
Wiederherstellung und Erneuerung der Kirchturmspitze
1956 – 1957
Umgestaltung und Neugestaltung des Kircheninnenraums zu einer "Predigtkirche", drei neue Bildfenster an der Südseite
1965
Anschaffung von drei neuen Glocken zu einem "4-Glocken-Geläut" mit der großen Glocke aus dem Jahre 1508
1984
Neue Orgel von der Firma Schuke Potsdam mit Registern der alten Ibachorgel von 1873. Neuer Kirchenboden mit Fußbodenheizung
2002
Neugestaltung des Kircheninnenraumes, freundlich, einladend für flexible Nutzung. Ergänzung des mittleren Bildfensters durch den Künstler Karl Blau. Dargestellt ist das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lukas 10,25-37)
2013 – 2016
Aufwendige Sanierung des gesamten Mauerwerkes: Freilegung, Austausch von maroden Fassadenteilen, Verfugung. Die komplette Kirche bleibt unverputzt. Restauration der Türen und Luken.
2017 – 2020
Orgelreinigung aufgrund von Verschmutzung durch Außensanierung der Kirche. Komplettreinigung mit Reparaturarbeiten, Ergänzungen und Erweiterungen (Spieltisch).
Mit dem Kirchort Wiehl sind mehr als 8 Jahrhunderte Kirchengeschichte verbunden. Seine christliche Gemeinde zählt zu den ältesten des Oberbergischen Landes. Ort und „Flecken“ Wiehl selbst haben eine noch ältere Geschichte.
Eine wesentliche Besiedlung unseres Gebietes begann wohl erst ab 600 n.Chr.. Man kann daher nur vermuten, daß um 700 n.Chr. im Auftrag des Severin Stiftes zu Köln eine Holzkapelle errichtet wurde, die heidnische Sachsen im Jahre 772 n.Chr. zerstörten.
Um 1000 n.Chr. – nur Hinweise lassen diesen Schluß zu – erfolgte mit Hilfe des Cassius-Stiftes in Bonn der Bau eines steinernen Chorgebäudes, dem um 1100 n.Chr. ein nach Westen gerichtetes Kirchenschiff angefügt wurde. Erst im Jahre 1568 bauten die Homburger Grafen eine Kirche mit Mittelschiff und 2 Seitenschiffen, die jedoch im Jahre 1840 wegen Baufälligkeit abgebrochen werden mußte. Den ersten eindeutigen Hinweis auf die Existenz einer Kirche in Wiehl finden wir in einer Urkunde von Papst Innozenz II., datiert vom 31.3.1131, in der sämtliche Güter des Cassius-Stiftes in Bonn, dazu geehörte u.a. auch die Kirche zu Wiehl, namentlich erwähnt werden.
Auszug aus der ältesten Urkunde aus dem Jahre 1131:
„Bischof Innozenz, Knecht der Knechte Gottes, den geliebten Söhnen Propst Gerhard, dem Decan Gerards un den anderen Brüdern der Bonner Kirche auf ewige Zeiten … indem wir, im Herrn geliebte Söhne, euren gerechten Wünschen antgegenkommen, nehmen wir die Bonner Kirche, in welcher ihr dem Dienste Gottes obliegt, unter den Schutz des hl. Petrus und des apostolischen Stuhls und bestätigen durch schriftliche Urkunde, daß sämtliche Güter, welche dieselbe gegenwärtig rechtmäßig und kanonisch besitzt, oder in Zukunft mit Genehmigung der Päpste durch Freigebigkeit der Fürsten und Opferwilligkeit der Gläubigen vernünftigerweise erwerben wird, euch und euren Nachfolgern fest und unverkürzt verbleiben sollen. Als solche sind namentlich die folgenden anzuführen: ein Hof und die Kirche zu Wiehl mit dem ganzen Zehnten.
Demnach bestimmen wir, daß es durchaus keinem Menschen erlaubt sei, genannte Kirche zu stören oder ihr Eigentum wegzunehmen, Entwendetes zu behalten, es zu vermindern oder durch verwegene Belästigungen zu beschweren, vielmehr soll alles ungeschmälert zum Nutzen derjenigen erhalten bleiben, für deren Verwaltung und Unterhalt es übertragen worden ist.
Sofern aber jemand – er sei geistlichen oder weltlichen Standes – gegen den Inhalt dieser Constitution wissentlich sich vergehen sollte und nach zwei- oder dreimaliger Warnung nicht Ersatz leistet, so soll er seiner Würde und Gewalt enthoben sein, sich wegen des begangenen Unrechtes des göttlichen Gerichtes schuldig erkennen und von der Theilnahme am Leib und Beichte unseres Herrn und Gottes Jesus Christus ausgeschlossen sein und schließlich der strengen Gerechtigkeit verfallen. Allen aber, welche in dieser Bezeihung das Recht wahren, sei Friede unseres Herrn Jesus Christus zu theil, damit sie hier die Frucht der Rechtschaffenheit ernten und bei ihrem gestrengen Richter den Lohn des ewigen Friedens erlangen.
Die damaligen weltlichen Landesherren über Wiehl waren die Grafen von Sayn und die späteren Grafen von Sayn-Wittgenstein. Etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts errichteten sie das „Castrum Homburg“. Bereits 1385 kam die damalige Vogtei Wiehl zur Herrschaft Homburg. Bis 1806 blieb Wiehl Mittelpunkt und Behördensitz der reichsunmittelbaren Herrschaft Homburg. 1806 wurde die Herrschaft Homburg dem Großherzogtum Berg, 1815 dem Königreich Preußen zugeordnet.
Das älteste Bauwerk in Wiehl ist der im 13. Jahrhundert erbaute Kirchturm unserer heutigen Kirche. Wie vorher erwähnt, mußte das Kirchenschiff 1840 abgerissen werden, der Grundstein zur neuen Kirchen wurde 1841 gelegt. Für den Neubau bewilligte der preußische König Friedrich-Wilhelm lV. eine Kirchen- und Hauskollekte in der gesamten Monarchie, die 3518 Taler erbrachte.
Lange Zeit waren die reformatorischen Bewegungen im Rheinland, somit auch die in einem Zwergstaat, wie der Herrschaft Homburg, in Dunkel gehüllt. Anfang der 30er Jahre entstand im Auftrag des Bergischen Geschichtsvereins ein Werk von Prof. Dr. Heckmann über die „Reformation in der ehemaligen Herrschaft Homburg a.d. Mark und die Einführung des reformierten Bekenntnisses.“ Am Anfang der Reformation stand in unserem Land die große Frage im Mittelpunkt: Welches Bekenntnis wird sich in der Herrschaft Homburg durchsetzen?
Der Wiehler Pfarrer Matthias Lindenstock war 1540 noch vom Bonner Cassius-Stift eingesetzt worden. Die Kirche selbst war abhängig vom katholischen Herzog von Jülich-Berg und von den Homburgischen Herren, die schon evangelisch waren. Man kann sagen, daß jedoch der Gottesdienst noch mehr oder weniger katholisch war, jedoch das Abendmahl schon unter beiderlei Gestalt ausgeteilt wurde.
Seit 1555 galt: Cuius regio – eius religio. Der Glaube der Landesherren war auch der Glaube ihrer Untertanen. Die besondere Problematik bestand jedoch darin, daß in Wiehl drei Herren das Sagen hatten. Dies war derkatholische Herzog von Jülich-Berg und die Grafen von Sayn, sowie Sayn-Wittgenstein. Graf Heinrich IV. gehörte zur lutherischen Linie und Graf Ludwig der Ältere vertrat die reformierte linie. Bei der Besetzung der Pfarrstelle in Wiehl im Jahre 1568 hatten die beiden Homburger Herren ihr Kollationsrecht (das Recht, eine geistliche Stelle zu vergeben) als Landesherren bei der Wahl Georg Hollmanns durchgesetzt. Jedoch berichtet Pfarrer Johann Forstmann 1582 nach Denklingen, er sei durch den herzoglichen Schultheißen von Wiehl, Johann Dick eingesetzt, weil der Herzog von Berg rechter Kollator sei. Pfarrer Forstmann stammte aus der lutherischen Gemeinde Remlingrade des Amtes Beyenburg, war also bergischer Untertan. Wahl und Bestätigung scheinen jedoch gegen den Willen der Herren von Homburg erfolgt zu sein. Von ihrer Seite war er nur geduldet.
Während eines Klausur-Wochenendes wurden im Herbst 2020 folgende Leitgedanken durch das Presbyterium zusammengefasst:
Dann schauen Sie doch gerne auf die Seite unserer Ansprechpartner vorbei und schauen Sie welche Gesichter denn hinter der Evangelischen Kirchengemeinde stecken. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
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